Allgemeine Geschäftsbedingungen: Mähroboter-Installation.de – Stand 2021
1. Vertragspartner Vertragspartner ist die Firma GSF Greß Sicherheit-Facility-management GmbH, Benzweg 5, 64293 Darmstadt.
2. Vertragsgegenstand Vertragsgegenstand ist die Installation eines Roboter- Rasenmähers und/oder eine Beratung vorab.
3. Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebotes durch den Kunden.
4. Leistungen von Mähroboter-Installation.de GSF Greß Sicherheit-Facility-Management GmbH erbringt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten die nachstehenden Werkleistungen. a) Oberirdische oder unterirdische (Induktionskabel bis 5 cm tiefe) Verlegung und Fixierung des Begrenzungsdrahts gegen einen Pauschalpreis. b) Installation und Anschluss der Ladestation. c) Durchführung der Grundprogrammierung, Testlauf und Einweisung des Kunden. d) Beratung vor Ort gegen einen Pauschalpreis. e) Die unter Absatz a) und b) aufgeführten Leistungen sind mit der Zweckgebundenheit der Mähroboter verbunden (Mähen von Rasenflächen) d. h. die Leistungen werden grundsätzlich auf Rasenflächen erbracht. Arbeiten an Asphalt, Steinen etc. z. B. Fräsen von Fugen, für die Verlegung des Begrenzungsdrahts, können angefragt werden und gehören nicht zum Pauschalpreis. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, Zusatzarbeiten – wie beispielsweise die Einrichtung von Apps, Mähroboter Garagen oder das Verlegen von zusätzlichem Kabel, über dem Lieferumfang des Mähroboter Hersteller hinaus (Material und/oder Zeit) – zu berechnen. f) Die Leistungen werden im Rahmen, der zum Zeitpunkt der Installation befindlichen Gartenbeschaffenheit erbracht (Ist-Zustand).
5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden. Der Kunde hat folgende Pflichten: 5.1 Prüfung, ob der Mähroboter grundsätzlich für das Grundstück sowie für die eigenen Bedürfnisse und Nutzungsrahmen geeignet ist, sofern keine Beratung beauftragt wurde. 5.2 freier Zugang zum Garten bzw. der Ermöglichung der Installationsarbeiten. 5.3 Beseitigung von Hindernissen sowie sämtlichen Einschränkungen, die eine Installation und einen Mähbetrieb verhindern z. B. Steinen auf der Rasenfläche, Äste etc. 5.4 Anwesenheit zum vereinbarten Termin oder die Anwesenheit eines Bevollmächtigten. 5.5 Bauseitige (von Seitens des Auftraggebers) Stellung der Netzanschlussdose mit freiem Zugang von außen. 5.6 Unterzeichnung des Abnahme-Installationsprotokolls bei ordnungsgemäßer Durchführung der Dienstleistung. Ordnungsmäßigkeit wird durch einen Testlauf des Mähroboters vor Ort nachgewiesen. 5.7 Der Kunde verpflichtet sich sämtliche Angaben zur Größe und Beschaffenheit des Gartens wahrheitsgemäß zu tätigen. Bei falschen Angaben bezüglich der Größe und Beschaffenheit des Gartens hat der Kunde die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Die Rasenbeschaffenheit und der damit verbundene mangelfreie Betrieb des Mähroboters liegt in der Verantwortung des Kunden. 5.8 Der Rasen muss am Tag der Installation eine Länge von 3-4 cm haben. 5.9 Bei langanhaltender Trockenheit muss der Rasen vor der Installation gewässert werden, damit die Installation ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Der Rasen muss bei extremer Trockenheit mit Wasser durchzogen sein. 5.10 generell muss sich der Garten in einem installierbaren Zustand befinden (Überschwemmung, Matsch, Frost, etc. darf nicht vorhanden sein) 6 Zahlungsbedingungen 6.1 Der pauschale Installations- oder Beratungspreis und sonstige Preis für das zusätzlich verwendete Material, sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 6.2 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen, und zwar muss er spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein. 6.3 Etwaige Beanstandungen der Rechnungen haben innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. 6.4 eventuell mit dem Installateur vereinbarte Zusatzleistungen sind nicht Bestandteil unseres Vertrages. 6.5 Zahlungsverzug Die Geltendmachung gesetzlicher Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt GSF Greß Sicherheit-Facility-Management GmbH vorbehalten.
7 Gewährleistung 7.1 Bei fehlerhafter Ausführung der Werkleistungen, kann der Kunde von GSF Greß Sicherheit-Facility-Management GmbH Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises und, sofern GSF Greß Sicherheit-Facility-Management GmbH den Mangel zu vertreten hat, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Diese Gewährleistungsrechte stehen dem Kunden gegenüber GSF Greß Sicherheit-Facility-Management GmbH zwei Jahre ab Abnahme zu, es sei denn der Kunde ist Unternehmer, dann stehen ihm diese Gewährleistungsrechte nur ein Jahr ab Abnahme zu. 7.2 Von der Gewährleistung auszuschließen sind Mängel, die nicht auf die Installation des Roboter-Rasenmähers zurückzuführen sind bzw. die zurückzuführen sind auf betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienfehlern und fahrlässigem Verhalten des Kunden, wie beispielsweise das Durchtrennen des Induktionskabels. Ebenfalls von der Gewährleistung auszuschließen sind Mängel, die durch die Veränderungen der Gartenbeschaffenheit (Gartenform, Gartengestaltung z. B. neue Blumenbeete etc.) entstanden sind. Mängel, die auf die Rasenbeschaffenheit zurückzuführen sind z. B. lockerer, sandiger, lehmiger Boden etc. sind ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen. 7.3 Für eventuelle nicht durch GSF Greß Sicherheit-Facility-Management GmbH in Rechnung gestellte Zusatzleistungen übernimmt GSF Greß Sicherheit-Facility-Management GmbH keinerlei Haftung/ Gewährleistung 7.4 Voraussetzung für alle Ansprüche gegen GSF Greß Sicherheit-Facility-Management GmbH ist, dass der Mangel durch GSF Greß Sicherheit-Facility-Management GmbH verursacht wurde und dies durch den Kunden nachgewiesen wird. Gewährleistungsansprüche sind nicht übertragbar. 8. Haftung 8.1 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch GSF Greß Sicherheit-Facility-Management GmbH. 8.2 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Fehlbedienungen des Roboter-Rasenmähers nach der Installation. Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes müssen gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden. 9. Sonstige Bedingungen 9.1 GSF Greß Sicherheit-Facility-Management GmbH ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte, dies bedeutet z. B. durch Freie-Mitarbeiter zu erbringen. 9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Darmstadt, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig. 9.3 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem jeweiligen Vertrag nur nach vorheriger Zustimmung der GSF Greß Sicherheit-Facility-Management GmbH auf einen Dritten übertragen. 9.4 Für die vertragliche Beziehung der Vertragspartner gilt deutsches Recht